Aqua Terra Wendlingen e.V. | Börsenordnung |
Allgemeines: | |||
1. | Die Börse ist eine öffentliche Veranstaltung und dient ausschließlich nichterwerbsmäßigen Zwecken und der unmittelbaren der Förderung volksbildender, gemeinnütziger und wissenschaftlicher sowie dem Umweltschutz fördernde Zwecke, die mit der Zucht und Pflege von Zierfischen und Aquarienpflanzen erreicht werden. | ||
2. | Teilnahmeberechtigt als Anbieter sind daher nur private Züchter, die einem Verein angehören, der dem VDA angeschlossen ist. Gewerbsmäßige Züchter sowie deren Beauftragten sind nur als Käufer zugelassen. | ||
3. | Die Börse findet von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr statt. |
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4. | Technisches Zubehör, wie Ausstellungsaquarien, Heizung, Eimer, Filter, Durchlüftungspumpen, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Thermometer, Handtuch usw. hat der Anbieter selbst mitzubringen. | ||
5. | Die Abwicklung der Zahlungen hat ausschließlich über die Zentralkasse des Vereins zu erfolgen. Zur Deckung der Unkosten der Börse erhält der Verein 13 % der Verkaufserlöse, inklusive der Kosten für den Strom. | ||
6. | Dekorationsmaterial, Lampen, Filter usw. dürfen nur verkauft werden, wenn sie erkennbar gebraucht und in gutem Zustand sind. Mehrfachanmeldungen der gleichen Fischart von verschiedenen Anbietern sind zulässig. | ||
7. | Der Abbau darf erst nach 13.30 Uhr erfolgen. Der Anbieterstand ist geputzt und trocken zu verlassen. | ||
8. | Die Auszahlung der Anbieter erfolgt erst ab 14.00 Uhr an der Zentralkasse. | ||
9. | Der Anbieter muss seinen Stand mit dem vom Aqua-Terra ausgehändigtem Namensschild kennzeichnen. | ||
10. | Für Unfälle jeglicher Art lehnt der Veranstalter jede Haftung ab. | ||
11. | Bei Kontrollen jeder Art ist der Anbieter selbst verantwortlich und haftbar. | ||
12. | Der Börsenaufsicht ist Folge zu leisten, die Börsenregeln vom VDA müssen anerkannt werden. | ||
13. | Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Börsenleitung einen Anbieter oder Besucher zeitlich begrenzt oder endgültig von der Teilnahme der Börse und an zukünftigen Börsen ausschließen. | ||
Fische: | |||
1. | Die Abgabe von Fischen an Kinder unter 16 Jahren ist ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten untersagt. | ||
2. | Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Tieren sind thermostabile Behälter zu verwenden und diese ggf. durch Wärmeakkus oder -flaschen zu temperieren. | ||
3. | Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Anbieter oder einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen. | ||
4. | Die Anbieter müssen geeignete Materialien zum tierschutzgerechten Transport der Fische vorrätig halten und dem Erwerber zur Verfügung stellen (z.B. runde Tüten, Zeitungspapier etc.). | ||
5. | An der Fischbörse dürfen nur selbstgezüchtete, gesunde und nicht zu kleine Fische angeboten werden. | ||
6. | Für alle angebotenen Fische müssen an jedem Aquarium Schilder mit folgenden Angaben deutlich und sichtbar angebracht oder ausgelegt werden: Beispiel: | ||
6.1 | – Fischart (deutscher oder wissenschaftlicher Artname)
– Herkunftsgebiet – endgültige Größe der Fische, Vergesellschaftung – Pflegehinweise (ph-Wert, Wasserhärte, Wassertemperatur) – Futteransprüche – Angebotspreis |
– Guppy
– Karibische Inseln bis Brasilien – Männchen 4 cm, Weibchen 6 cm / Schwarmfisch – ph 7 – 8,5 / GH 10 – 25 / 24 – 26°C – Allesfresser, besonders Mückenlarven – Männchen 1,50 €, Weibchen 1,00 € |
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7. | Die Angebotsbecken müssen ausreichende Größe haben; je cm Fischlänge / 1ltr. Wasser (kein Überbesatz). | ||
8. | Bei der Vergesellschaftung ist darauf zu achten, dass keine unverträglichen Tiere zusammen gehalten werden. | ||
9. | Für überwiegend bodenbewohnende Arten ist ein geeigneter Bodengrund einzubringen. | ||
10. | Rückwärtiger und seitlicher Sichtschutz sind an den Becken anzubringen. Reflektionen vom Boden sind zu vermeiden. | ||
11. | Die Becken sind mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten einzurichten (z.B. Pflanzen, Wurzeln, Steine). | ||
12. | Durch technische Maßnahmen muss sicher gestellt sein, dass die Wasserwerte, insbesondere die Sauerstoffversorgung, Wassertemperatur, ph-Wert den darin gehaltenen Fischarten zuträglich ist.
Die Wasserwerte in Wendlingen sind: ph 7,5 / GH 17 / Kalt- und Warmwasseranschluss ist vorhanden. |
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13. | Fischarten und Pflanzen sind auf dem beigefügten Formular “ Fischbestandsliste“ einzutragen. | ||
14. | Alle ergangenen Rechtsvorschriften zum Schutz der Tiere sind einzuhalten. | ||